Umfasst die ersten 12 Wochen nach der Geburt des Kindes.
In dieser Zeit begleiten wir Sie und stehen mit Rat und Tat an Ihrer Seite. In den ersten 10 Lebenstagen des Kindes haben Sie Anspruch auf tägliche Hebammenhilfe. Die Betreuung beginnt nach der Entlassung aus der Klinik im häuslichen Umfeld. Wochenbettbetreuung ist gerne auch nach ambulanter Geburt möglich. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Hebammenhilfe bis zur vollendeten 12. Lebenswoche des Kindes, bzw. bis zum Ende der Stillzeit.